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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von

Artwerk Murnau GmbH & Co. KG
Christoph-Probst-Straße 5
82418 Murnau am Staffelsee

Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte der Artwerk Murnau GmbH & Co. KG, Christoph-Probst-Straße 5, 82418 Murnau am Staffelsee (nachfolgend „Agentur"), mit ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber"), soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas Abweichendes schriftlich vereinbart wird.

(2) Die Agentur erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(3) Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(4) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn die Agentur diesen nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Agentur auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(5) Ein etwaiger Vergabe- oder Einkaufsvertrag des Auftraggebers wird nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, die Agentur stimmt dessen Einbeziehung ausdrücklich schriftlich zu.

(6) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Agentur und Auftraggeber, auch soweit sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(7) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(8) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(9) Die Agentur erstellt auf Anfrage des Auftraggebers Kostenvoranschläge und Angebote. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Erst die schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur oder die tatsächliche Leistungserbringung begründet einen Vertrag.

(10) Der Auftraggeber ist an seinen Auftrag zwei Wochen gebunden. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur oder durch Beginn der Ausführung des Auftrages zustande. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die Auftragsbestätigung der Agentur. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Agentur. Sie können zu einer Anpassung der Vergütung und der Liefertermine führen.

(11) Liefertermine und Fristen der Agentur gelten stets nur annähernd, es sei denn, es ist ausdrücklich ein fester Termin zugesagt oder vereinbart worden. Ist die Nichteinhaltung der Termine auf höhere Gewalt, auf Arbeitskampfmaßnahmen oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen, zurückzuführen, verlängern sich die vereinbarten Termine angemessen. Die Agentur wird den Auftraggeber über solche Umstände und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren.

(12) Der Auftraggeber hat die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Daten und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass der Agentur alle für die Auftragsausführung notwendigen Materialien (Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten etc.) rechtzeitig in geeigneter Form übermittelt werden. Verzögerungen, die auf verspätete oder unvollständige Zulieferungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten der Agentur. Sich hieraus ergebende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

(13) Die Vergütung der Agentur richtet sich nach der jeweils geltenden Preisliste oder nach individueller Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Agentur ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Abschluss der Leistung in Rechnung gestellt. Bei umfangreichen Aufträgen ist die Agentur berechtigt, Teilabrechnungen vorzunehmen. Reisekosten, Kosten für Fremdleistungen (z. B. Druck, Programmierung, Stockfotos) und sonstige Auslagen werden gesondert berechnet.

(14) Rechnungen der Agentur sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Gegen Forderungen der Agentur kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

(15) Alle im Rahmen des Auftrags von der Agentur geschaffenen Werke und Entwürfe (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Grafiken, Layouts, Illustrationen, Fotografien, Texte, Animationen, Webdesigns und sonstige kreative Leistungen) sind urheberrechtlich geschützt. Die Agentur räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung werden keine weitergehenden Nutzungsrechte übertragen. Jede über den ursprünglich vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur und ist gesondert zu vergüten. Nicht realisierte Entwürfe dürfen weder vom Auftraggeber noch von Dritten genutzt, verändert oder anderweitig verwertet werden. Das Urheberrecht verbleibt stets bei der Agentur. Die Agentur ist berechtigt, auf allen Veröffentlichungen in angemessener Weise als Urheber genannt zu werden (Urheberbezeichnung).

(16) Die Agentur verpflichtet sich, die beauftragten Leistungen mit der üblichen Sorgfalt und Fachkenntnis zu erbringen. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung bzw. Abnahme schriftlich geltend zu machen. Der Auftraggeber hat der Agentur Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben. Schlägt die Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(17) Die Haftung der Agentur ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Agentur auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftung der Agentur ist der Höhe nach auf die Nettovergütung des jeweiligen Einzelauftrags begrenzt.

Teil 2 – Onlineauftritte und Technik

(1) Sofern die Agentur im Rahmen eines Auftrags technische Dienstleistungen erbringt, umfasst dies insbesondere die Konzeption, Gestaltung und technische Umsetzung von Websites, Onlineshops, Landingpages und vergleichbaren digitalen Anwendungen. Sofern nicht anders vereinbart, umfasst der Auftrag nicht die inhaltliche Erstellung oder Pflege der Online-Auftritte.

(2) Leistungen im Zusammenhang mit Hosting, Domainregistrierung oder externen Diensten (z. B. Content-Management-Systeme, E-Mail-Dienste, SSL-Zertifikate) werden von der Agentur vermittelt oder empfohlen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Agentur übernimmt für die Verfügbarkeit, Sicherheit oder Funktionsfähigkeit solcher Drittanbieterleistungen keine Gewähr.

(3) Der Auftraggeber ist für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit aller von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, Marken, Links etc.) selbst verantwortlich. Der Auftraggeber stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte erhoben werden.

(4) Die Agentur ist berechtigt, im Quelltext oder im Impressum der erstellten Onlineauftritte einen angemessenen Hinweis auf die Urheberschaft der Agentur zu platzieren (z. B. „Design & Entwicklung: Artwerk Murnau").

(5) Nach Abnahme und Übergabe des Onlineauftritts obliegt die Pflege, Wartung und Aktualisierung dem Auftraggeber, sofern kein gesonderter Wartungsvertrag abgeschlossen wurde. Die Agentur haftet nicht für Funktionsstörungen, die durch nachträgliche Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter, durch Software-Updates, durch Änderungen an der Serverumgebung oder durch sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs der Agentur verursacht werden.

(6) Bei der Programmierung und technischen Umsetzung setzt die Agentur nach eigenem Ermessen geeignete Technologien und Frameworks ein. Die Agentur schuldet die Funktionsfähigkeit des Onlineauftritts im Rahmen der vereinbarten Spezifikation zum Zeitpunkt der Abnahme. Eine Gewährleistung für die dauerhafte Kompatibilität mit zukünftigen Browser-Versionen, Betriebssystemen oder Endgeräten wird nicht übernommen.

(7) Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen seiner Onlineinhalte vorzunehmen. Die Agentur haftet nicht für Datenverluste, die auf unterlassene Sicherungsmaßnahmen des Auftraggebers zurückzuführen sind.

(8) Die Agentur ist berechtigt, bei der Erfüllung ihrer Leistungspflichten Dritte als Unterauftragnehmer einzusetzen. Die sorgfältige Auswahl dieser Dritten obliegt der Agentur.

(9) Sofern die Agentur im Rahmen des Auftrags personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der Auftraggeber ist als Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung auf seinem Onlineauftritt selbst verantwortlich (z. B. Datenschutzerklärung, Cookie-Consent, Kontaktformulare).

(10) Die Übertragbarkeit der im Rahmen des Auftrags erstellten Software und des Quellcodes richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der erstellten Software.

(11) Die Agentur ist berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken in ihrem Portfolio, auf ihrer Website und in sozialen Medien zu präsentieren, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

(12) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzögerung sind auf die vereinbarte Vergütung für die betroffene Leistung begrenzt. Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen, die durch den Auftraggeber oder Dritte verursacht werden.

(13) Im Falle der Kündigung des Vertrages hat der Auftraggeber die bis dahin erbrachten Leistungen der Agentur anteilig zu vergüten. Nicht realisierte Entwürfe und Konzepte verbleiben bei der Agentur. Die Agentur ist verpflichtet, dem Auftraggeber nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sämtliche ihm überlassenen Unterlagen und Daten zurückzugeben.

Teil 3 – Erstellung und Bearbeitung von Content

(1) Sofern die Agentur mit der Erstellung oder Bearbeitung von Content beauftragt wird (z. B. Texte, Fotografien, Grafiken, Videos, Social-Media-Inhalte), gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen.

(2) Die Agentur erstellt den Content nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und Briefings. Der Auftraggeber ist für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm zur Verfügung gestellten Informationen verantwortlich.

(3) Der Auftraggeber hat den erstellten Content innerhalb von 14 Tagen nach Vorlage zu prüfen und freizugeben oder begründete Änderungswünsche mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt der Content als abgenommen. Im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ist die Anzahl der im Preis enthaltenen Korrekturschleifen festgelegt. Darüber hinausgehende Korrekturen werden nach Aufwand berechnet.

(4) Für die Erstellung von Fotografien und Videomaterial gelten die nachfolgenden Regelungen: Die Agentur wählt nach eigenem fachlichen Ermessen geeignete Aufnahmetechniken, Bildausschnitte und Bearbeitungsmethoden. Der Auftraggeber erhält die bearbeiteten Bilddateien in der vereinbarten Auflösung und Anzahl. Rohdaten (RAW-Dateien) werden nicht herausgegeben, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Die Nutzungsrechte an Fotografien und Videomaterial richten sich nach den allgemeinen Bestimmungen in Teil 1 dieser AGB.

(5) Der Auftraggeber sichert zu, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Materialien verfügt (z. B. Bildrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte). Der Auftraggeber stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung solcher Rechte erhoben werden.

(6) Die Agentur ist berechtigt, erstellte Inhalte zu Referenz- und Eigenwerbungszwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

(7) Die Agentur haftet nicht für Rechtsverletzungen, die durch vom Auftraggeber freigegebene Inhalte entstehen. Die Verantwortung für die rechtliche Prüfung veröffentlichter Inhalte (z. B. Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht) liegt beim Auftraggeber.

(8) Die Archivierung der erstellten Inhalte obliegt dem Auftraggeber. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Arbeitsdateien, Fotografien oder sonstige Materialien über die Projektdauer hinaus aufzubewahren, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Teil 4 – Sonstige Bestimmungen

(1) Die Agentur ist zur Geheimhaltung aller im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen des Auftraggebers verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden der Agentur öffentlich bekannt werden.

(2) Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur auf Dritte übertragen.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Agentur (Murnau am Staffelsee).

(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(6) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.